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Ausleihe

Ausleihe – Wie funktioniert das?

Anmeldung

Wenn Sie Medien aus der Stadtbibliothek entleihen möchten, müssen Sie sich in die Benutzerdatei der Stadtbibliothek eintragen lassen. Für Ihre Anmeldung benötigen wir einen gültigen Personalausweis. Falls Sie einen Reisepass oder Führerschein vorlegen, brauchen wir zusätzlich ein amtliches Dokument, das Ihre genaue Adresse nachweist (Meldebescheinigung). Bitte teilen Sie uns eine Änderung der Adresse unverzüglich mit.

Diese Dokumente sowie das schriftliche Einverständnis benötigen wir auch von einer / einem Erziehungsberechtigten von Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren.

Bei der Anmeldung von Kindern unter 16 Jahren muss ein Erziehungsberechtigter vor Ort unterschreiben.

Servicekarte

Mit diesem Bibliotheksausweis können Sie 12 Monate lang in allen Einrichtungen der Stadtbibliothek alle Medien kostenlos entleihen. Danach können Sie den Ausweis verlängern oder ruhen lassen, eine Kündigung ist nicht nötig.
Die Servicekarte ist auf Ihren Namen ausgestellt und nicht übertragbar. Sollte Ihnen Ihre Servicekarte abhanden kommen, melden Sie den Verlust bitte unverzüglich der Stadtbibliothek, damit sie gesperrt werden kann. Bis zum Eingang der Meldung haften Sie für einen eventuellen Missbrauch.

Bei jedem Ausleihvorgang müssen Sie die Servicekarte an der Verbuchungstheke in der Zentralbibliothek oder in einer Zweigstelle vorlegen.

Es gelten folgende Gebühren:

  • Nach ordnungsgemäßer Anmeldung wird gegen eine Gebühr von 22,00 Euro für Erwachsene ein Benutzungsausweis (Servicekarte) ausgestellt, welcher ein Jahr ab Ausstellung gültig ist.
  • Gegen eine Gebühr von 4,00 Euro wird ein Tagesausweis zur einmaligen Ausleihe ohne Verlängerungsmöglichkeit ausgestellt.
  • Gegen eine Gebühr von 8,00 Euro wird ein Ausweis für die Gültigkeit von 3 Monaten ausgestellt.
  • Für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahren ist der Benutzungsausweis kostenlos.
  • Ein Ersatzausweis kostet 4,00 Euro.
  • Für die Vormerkung wird eine Gebühr in Höhe von 1,00 Euro je Medium mit der Bereitstellung fällig. Vormerkungen für Kinder unter 12 Jahren bleiben von der Gebühr befreit.
  • Empfängerinnen und Empfänger von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) oder nach SGB III (Arbeitslosengeld I), sowie nach Kapiteln 3,4,6,7,8,9 des SGB XII (u.a. laufende Hilfe zum Lebensunterhalt) erhalten auf Antrag einen ermäßigten Benutzerausweis (Servicekarte) gegen eine Gebühr von 10,00 Euro, der ein Jahr ab Ausstellung gültig ist.

Leihfristen

Bei der Verbuchung erhalten Sie einen Fristbeleg mit den Rückgabedaten der von Ihnen entliehenen Medien. Bei der Rückgabe der Medien erhalten Sie ebenfalls eine Quittung, die Sie in Ihrem eigenen Interesse sechs Wochen aufbewahren sollten.

Die Leihfrist für Bücher, Hörbücher, Kassetten, Noten, Spiele und Musikinstrumente beträgt 4 Wochen; ansonsten gelten folgende Ausleihfristen:

  • Spielfilme 1 Woche
  • AV-Medien (Musik-CDs, Sach-DVDs und -Videos, CD-ROMs, PC- und Konsolenspiele) 2 Wochen
  • Zeitschrifteneinzelhefte 2 Wochen

Verlängerung

Eine Verlängerung der Leihfrist ist bis zu dreimal möglich. Das kann geschehen

Bitte beachten Sie, dass eine Verlängerung nur möglich ist, wenn das Medium nicht von einem anderen Benutzer oder einer anderen Benutzerin vorgemerkt ist.

Außenrückgabe

Bitte achten Sie darauf, dass Sie Medien nach Möglichkeit immer in der Bibliothek zurückgeben, in der Sie sie entliehen haben.

Für Medien, die Sie in der Zentralbibliothek entliehen haben, steht Ihnen hierfür auch die Außenrückgabe zur Verfügung. Hier können Sie die meisten Ihrer entliehenen Medien einwerfen.
Die Außenrückgabe erreichen Sie über die Treppe links neben dem Haupteingang.
Wichtig! Bei Einwurf entliehener Medien nach Mitternacht werden für am Tag davor fällige Medien Säumnisgebühren berechnet!

Gebühren

Es kann schon mal passieren, dass man die rechtzeitige Rückgabe verpasst. Davon geht die Welt nicht unter. Leider werden dann aber Überschreitungsgebühren fällig, die pro Medium und Öffnungstag bei 0,25 liegen.

Diese und weitere Gebühren sowie die gesamten Benutzungsbedingungen sind geregelt in der vom Rat der Stadt erlassenen Benutzungsordnung und Gebührensatzung, die Sie bei der Anmeldung ausgehändigt und erläutert bekommen, hier aber auch gerne einsehen und ausdrucken können.

Bitte beachten Sie, dass eine gewisse Höhe an Gebühren zu einer Sperrung Ihres Kontos führen kann und Sie dadurch selbstständig keine Medien mehr verlängern können. Richten Sie in solchen Fällen eine E-Mail an verlaengerung@stadtbibliothek.essen.de oder rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen dann gerne weiter.

Transit

Über unser Transitverfahren können Sie Medien, die in einer anderen Stadtteilbibliothek vorhanden sind, anfordern. Wenden Sie sich für die Bestellung entweder telefonisch oder per E-Mail direkt an die besitzende Stadtteilbibliothek.

Vormerkung

Sollten hingegen Medien, die Sie benötigen, zurzeit in allen Bibliotheken der Stadtbibliothek ausgeliehen sein, können Sie diese gegen eine Gebühr von 1,00 pro Einheit vormerken. Ihren Vormerkungswunsch nehmen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtbibliothek gerne entgegen. Es geht aber auch online...